Die Rücknahmelösung für Vertreiber von Elektrogeräten
Das neue Elektro und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist zum 24.10.2015 in Kraft getreten. Danach sind Vertreiber von Elektrogeräten ab dem 25.07.2017 gesetzlich verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom Endverbraucher kostenlos zurückzunehmen und einer fachgerechten Verwertung zuzuführen.
Die Rücknahmepflicht beschränkt sich dabei auf Vertreiber, die über eine Verkaufsfläche und/ oder Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 qm² verfügen und Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können. Als Vertreiber gilt, wer (neue oder gebrauchte) Elektro- und/ oder Elektronikgeräte in Deutschland anbietet oder auf dem Markt bereitstellt. Hierzu zählt der stationäre Handel, der Online-Handel und Versandhandel, aber auch Handwerker, sofern Sie Elektrogeräte an Endnutzer abgeben.
Die Rücknahme hat dabei im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zu erfolgen. Erfolgt der Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, d.h. online, ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer vom Online-Händler zu gewährleisten. Die deutschlandweite, kostenlose Rücknahmepflicht für Vertreiber besteht nicht nur beim Kauf eines gleichartigen Neugerätes (sog. 1:1 Rücknahmepflicht). Auch wenn kein Kauf eines Neugerätes erfolgt, besteht die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme, sofern das Gerät die Kantenlänge von maximal 25 cm nicht überschreitet, und es sich um eine haushaltsübliche Menge handelt (sog. 0:1 Rücknahmepflicht).
Neben der Pflicht zur kostenlosen Rücknahme und Verwertung sind umfangreiche Informations- und Nachweispflichten gegenüber Endnutzern und zuständigen Behörden zu erfüllen.
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben stellen eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € geahndet werden. Zudem drohen Unterlassungsansprüche und Abmahnungen durch den Wettbewerb.