Allgemeine Leistungsbestimmungen

(Stand: Juni 2016)

„e-kollekt“ ist eine Dienstleistung der Bähr Entsorgungsmanagement GmbH, die für Vertreiber von Elektrogeräten die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht zur kostenlosen Rücknahme und Verwertung von Elektrogeräten nach § 17 des Elektrogesetz (ElektroG) organisiert. Über das „e-kollekt“-Retourenportal können Endnutzer ihre Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zurückgeben. Für die kostenlose Rückgabe von Elektroaltgeräten über das „e-kollekt“-Retourenportal gelten die nachfolgenden Allgemeinen Leistungsbestimmungen:

§ 1 Allgemeine Leistungsbestimmungen

  1. Alle Leistungen der Bähr Entsorgungsmanagement GmbH, Bremen („Bähr“) bezüglich der kostenlosen Rückgabe von Elektroaltgeräten von Endnutzern über das „e-kollekt“-Retourenportal erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Leistungsbestimmungen, soweit keine abweichende, schriftliche Individualvereinbarung getroffen wurde.
  2. Allgemeine Bestimmungen des Endnutzers finden keine Anwendung, auch wenn Bähr ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Bähr behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Leistungsbestimmungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
  4. Bähr behält sich vor, sich zur Erfüllung der Leistungen geeigneter Dritter zu bedienen.

§ 2 Abfallrechtliche Pflichten des Endnutzers

  1. Besitzer von Elektroaltgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an der Erfassungsstelle von diesem zu trennen, vgl. § 10 Abs. 1 ElektroG.
  2. Elektro- und Elektronikgeräte sind durch das Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Dieses Symbol ist sichtbar, dauerhaft und erkennbar angebracht, vgl. § 18 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 ElektroG
  3. Für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Elektroaltgeräten sind die Besitzer selbst verantwortlich, vgl. § 18 Abs. 1, S. 2, Nr. 8 ElektroG).

§ 3 Pflichten bei Nutzung von „e-kollekt“

  1. Der Endnutzer verpflichtet sich „e-kollekt“ ausschließlich zur Einsendung von rückgabefähigen Elektrogeräten zu nutzen. Rückgabefähig sind Elektrogeräte im Sinne des § 3 Nr. 3 ElektroG. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Rückgabe von verunreinigten Elektrogeräten, von denen Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit ausgehen können.
  2. Der Endnutzer verpflichtet sich, „e-kollekt“ nicht mißbräuchlich zu nutzen, eine haushaltsübliche Menge nicht zu überschreiten und keine anderen Gegenstände als rückgabefähige Elektrogeräte nach Abs. 1 zu übergeben und zu übersenden. Die Übergabe und Übersendung von Paketen mit anderen Inhalten als rückgabefähigen Elektrogeräten ist untersagt.
  3. Der Endnutzer garantiert, dass das Elektroaltgerät frei von Rechten Dritter ist, er rechtmäßiger Eigentümer und/ oder Besitzer ist bzw. die Erlaubnis zur Rückgabe des Elektrogerätes zwecks seiner Entsorgung erhalten hat. Mit der Rückgabe des Elektrogerätes (durch Paketversand/ Abholung) erklärt der Endnutzer die Entledigung durch Aufgabe der tatsächlichen Sachherrschaft unter Wegfall einer weiteren Zweckbestimmungund verzichtet so auf sämtliche Eigentumsrechte.
  4. Der Endnutzer verpflichtet sich, die Hinweise zum Versand zu beachten, das Paket so zu befüllen, dass ein Zerbrechen der Elektroaltgeräte vermieden wird, die Elektroaltgeräte nicht mechanisch zu verdichten, und Altbatterien und Altakkumulatoren vor der Abgabe des Paketes zu trennen, sofern diese nicht fest von dem Elektroaltgerät umschlossen sind. Die Entfernung von Bauteilen bei der Abgabe ist nicht zulässig.
  5. Neben verunreinigten Geräten i.S.d. Abs. 1 ist zudem die Rücknahme von folgenden Elektroaltgeräten ausgeschlossen: Kaltgeräte, Klimageräte, Ölradiatoren (Gerätekategorie 1.1), Photovoltaikmodule (Gerätekategorie 4.3), Gasentladungslampen (Gerätekategorie 5.1.1), automatische Ausgabegeräte (Gerätekategorie 10.1), Nachtspeichergeräte, Nachtspeicheröfen.

§ 4 kostenlose Rückgabe von Elektroaltgeräten

  1. Zur kostenlosen Rückgabe seiner Elektroaltgeräte wird dem Endnutzer ein Paketschein in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Der Paketschein ist zur kostenlosen Rückgabe auszudrucken, und auf das einzusendende Paket aufzubringen. Das Paket kann an der nächstgelegenen Annahmestelle, die sich der Endnutzer anzeigen lassen kann, kostenfrei abgegeben und versendet werden. Die Annahme von Paketen, die auf anderem Wege, als in Abs. 1 beschrieben, versandt wurden, ist ausgeschlossen. Sofern das Elektrogerät die vorgegebenen Paketmaße überschreitet, erfolgt nach gesonderter Prüfung der Rücknahmeverpflichtung des Vertreibers nach § 17 ElektroG in Abstimmung mit dem Endnutzer eine Terminvereinbarung zur Abholung des betreffenden Elektroaltgerätes.
  2. Der Versand von mehreren Elektroaltgeräten ist zulässig, sofern die vorgegebenen Paketmaße nicht überschritten werden.
  3. Die Prüfung der zurückgegebenen Elektrogeräte auf Rückgabefähigkeit nach den Allgemeinen Leistungsbestimmungen und tatsächliche Rücknahmepflicht nach § 17 ElektroG bleibt vorbehalten.

§ 5 Haftung

  1. Der Endnutzer haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seinen Vertreter oder von ihm beauftragten Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere Schäden, die auf einem Verstoß gegen die Pflichten des Endnutzers nach diesen Allgemeinen Leistungsbedingungen beruhen. Bähr behält sich in diesem Falle vor, zusätzlich die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung dem Endnutzer in Rechnung zu stellen.
  2. Der Endnutzer stellt Bähr unverzüglich von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Schäden nach Abs. 1 beruhen, sowie Ansprüchen Dritter, die an zurückgegebenen Elektrogeräten geltend gemacht werden.
  3. Der Endnutzer trägt alle Kosten die durch die Inanspruchnahme von anwaltlicher/ gerichtlicher Hilfe in den vorgenannten Fällen entstehen.

§ 6 Datenschutz

  1. Die im Rahmen der Nutzung von „e-kollekt“ erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgesetze der Länder, des Telemediengesetzes sowie weiterer datenschutzrechtlichen Vorgaben ausschließlich zum vom Endnutzer angegebenen Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt.
  2. Die Nutzung der im Rahmen von „e-kollekt“ erhobenen, personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Organisation der Rücknahme von Elektroaltgeräten genutzt, und vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte (Vertreiber, Entsorgungsdienstleister) erfolgt nur, sofern dies für die Leistungserbringung (Rücknahme von Elektrogeräten nach § 17 ElektroG) notwendig ist oder Bähr aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder behördlichen Anordnung hierzu gezwungen ist. Eine sonstige Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ohne ausdrückliche, vorherige Einwilligung des Endnutzers ist ausgeschlossen.
  3. Eine Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nur bis zur Zweckerreichung ihrer Erhebung, und kann aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bis zu 10 Jahren dauern.
  4. Um das Recht der unentgeltlichen Auskunft der Speicherung der auf „e-kollekt“ erhobenen, personenbezogenen Daten wahrzunehmen, ist die Einsendung einer schriftlichen Anfrage an folgende Kontaktdaten vorzunehmen:

    Bähr Entsorgungsmanagement GmbH
    Hermann-Helms-Straße 3
    28279 Bremen
    info@baehr-entsorgung.de

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Leistungsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten rechtlich und wirtschaftlich so weit wie möglich entspricht. Gleiches gilt für den Fall des Vorliegens bzw. Entstehens einer Lücke sowie bei Eintreten sonstiger aus Sicht zumindest einer Partei für den Fortbestand des Vertrages wesentlicher Umstände, die in diesen Allgemeinen Leistungsbestimmungen bisher nicht ausdrücklich angesprochen worden sind.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Bähr Entsorgungsmanagement GmbH.